Jahresreiseversicherungen
"unschlagbar günstig"
Nature picture

Jahresreiseversicherungen der ERV

Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Dies gilt nicht für die Reiserücktrittskostenversicherung, hier besteht der Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der versicherten Reise. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

JahresreiserÜcktrittskosten-versicherung erv

This is an example for an imageDie Jahresreiserücktrittskostenversicherung rechnet sich schon für Personen, die mehr als einmal im Jahr verreisen. Sie wird mit und ohne Reiseabbruchversicherung angeboten. Sie ist gestaffelt nach Einzelpersonen, Senioren und Familie und Paare. Bei einer Familien-Jahresversicherung können die versicherten Personen auch einzeln verreisen, jedoch verringert sich die Deckungssumme dann auf die Höhe von Einzelpersonen.

Versicherungslesitungen bei der jahres-rrv.:

  • Stornierung: Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzt die ERV Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Erstattet werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.


Zusätzliche Leistungen beim Jahres-RRV-Topschutz:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Fals Sie vor der Reise erkranken oder einen Unfall haben, können Sie medizinische Beratung der ERV in Anspruch nehmen

 

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherungen der ERV sind gestaffelt nach der Höhe der Reisepreisleistung, des Alters und ob Single oder Familie. Die Familienjahresreiseversicherung kann auch von kinderlosen Paaren abgeschlossen werden.
Die Jahresversicherungen können wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.
Mehr Info und Buchung hier >>

 

rundum-sorglos Jahresschutz der erv

This is an example for an imageDas Jahres-RundumSorglos Paket der ERV bietet neben der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung noch eine Jahreskrankenversicherung einen RundumSorglos Service und eine Reisegepäckversicherung an.

Jahres-Komplettschutz

Auf einen Blick:

  • Reiserücktritts-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung
  • Medizinische Notfallhilfe -Notfall-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung

 

Beim Jahres-RundumSchutz gilt das gleiche wie bei der Jahresreiserücktritt. Mehr Info und Buchung hier >>

 

Jahres-reisekrankenversicherung

This is an example for an imageBesonders gesetzlich Krankenversicherte brauchen für einen Auslandsurlaub auf jeden Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Aber auch wer privat krankenversichert ist sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben, denn nur diese übernimmt im Krankheitsfall einen notwendigen Rücktransport. Diesen Schutz kann sich auch jeder leisten, denn es gibt ihn bei einer Jahres-Krankenversicherung schon z.B. ab 7,70 Euro Jahresbeitrag für Einzelpersonen und 17,00 EUR für Familien bei der Signal-Iduna.

Jahresreise-krankenversicherung mit medzinischer Notfallhilfe

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstattet die ERV u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Versicherungssumme: unbegrenzt

 

Die Jahres-Krankenversicherung wird wahlweise mit und ohne Selbstbehaltangeboten.
Mehr Info und Buchung hier >>